Unsere Leistungen als Auszug
Oft benötigt der Mensch bei Krankheit und im Alter Unterstützung von „außen“. Unser umfangreiches Leistungsangebot umfasst unter anderem:
Komplette Grundpflege
- Körperpflege
- Kleine Toilette und Große Toilette
- Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
- Duschen und Baden
- Hautpflege
- Mundhygiene
- Intimpflege
- Hand- und Nagelpflege
prophylaktische Maßnahmen
- Pneumonieprophylaxe
- Dekubitusprophylaxe
- Thromboseprophylaxe
- Parotitis- und Soorprophylaxe
- Obstipationsprophylaxe
- Kontrakturenprophylaxe
Mobilität
- Lagern und Betten/ Einsatz von Lagerungshilfsmitteln
- Hilfe beim Gehen/ Stehen/ Treppensteigen
- Hilfe beim Aufstehen/ Zubettgehen
- An- und Ablegen von Prothesen
- Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Ernährung
- mundgerechte Zubereitung
- Darreichen von Nahrung
- Vor- und Nachbereitung
- Hygienemaßnahmen
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung/ Pulskontrolle
- Richten von Medikamenten
- Verabreichen von Medikamenten
- subcutane Injektionen
- intramuskuläre Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümfen/ Kompressionsverband
- Inhalation
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Versorgung subrapubischer Blasenkatheter
- Versorgung bei PEG
- parenterale Ernährung über ZVK und Portsysteme
- Heimbeatmung
- Dekubitusbehandlung
- Einlauf/ Klistier
- Stomabehandlung( Urostoma, Anus Praeter)
- Verbände
- Anleitung und Versorgung bei Tracheostoma
Pflegeplanung und Pflegeberatung
- individuelle Pflegeplanung- und Beratung
- Schulung Ihrer pflegenden Angehörigen
Intensivpflege
- Heimbeatmung
- spezielle Krankenbeobachtung
Palliativpflege
Lindernde Behandlung und Pflege bei schweren und schwersten Erkrankungen
Verhinderungspflege
Wer einen Angehörigen pflegt, hat über die Pflegeversicherung Anspruch auf so genannte Verhinderungspflege. Das bedeutet: Es besteht bei Bedarf Anspruch auf eine Pflegevertretung für bis zu vier Wochen im Jahr. Die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Zuerkennung der Pflegestufe möglich.
Beratungseinsätze nach §37 Abs.3 SGB XI
Der Gesetzgeber sieht bei Vorliegen einer Pflegestufe und Inanspruchnahme von Pflegegeld einen Beratungsbesuch durch Pflegefachkräfte vor.
In dieser Beratung besprechen wir gemeinsam über die Pflegesituation und zeigen Ihnen Hilfsmöglichkeiten auf, die Sie im Rahmen Ihrer Pflegestufe nutzen können.
Urlaubsvertretung
In Abwesenheit Ihrer Pflegeperson wegen Urlaub, dienstlicher Erfordernisse oder anderer Verpflichtungen übernehmen wir die Pflegeleistungen.